Eine kürzlich durchgeführte SEPRONA-Operation hat das Problem des illegalen Besitzes hervorgehoben gefährdeter Arten auf den Balearen, nachdem achtzehn Exemplare der Mittelmeerschildkröte beschlagnahmt worden waren (Testudo Hermanni) auf einem Bauernhof in Sant Llorenç des Cardassar auf Mallorca. Vier dieser Tiere waren bereits gestorben und hatten nur noch ihren Panzer, während vierzehn zum Zeitpunkt der Operation noch am Leben waren.
Die Behörden erhielten eine Beschwerde, in der sie auf Folgendes aufmerksam gemacht wurden: möglicher illegaler Besitz geschützter WildtiereDaraufhin begab sich der Naturschutzdienst der Guardia Civil zu dem Haus und fand die Reptilien im Garten. Der Besitzer konnte weder Dokumente noch Genehmigungen vorlegen, die die legale Herkunft der Schildkröten belegten.
Intervention und Übergabe der Proben an ein spezialisiertes Zentrum

Nach der Überprüfung der Fehlende obligatorische Dokumentation und fehlende behördliche GenehmigungenDie Beamten beschlagnahmten die Tiere. Die Schildkröten wurden sofort in die Konsortium zur Wiederherstellung der Fauna der Balearen (COFIB), wo Tierärzte und Spezialisten die Gesundheit der beschlagnahmten Exemplare untersuchten. Die Reptilien wurden anschließend in einer Außenanlage untergebracht, wo sie bis zur gerichtlichen Entscheidung über ihr Schicksal verbleiben.
Der endgültige Verbleib dieser Tiere hängt von den Entscheidungen der Kommission ab, im Hinblick auf eine mögliche Wiedereinführung in seine natürliche Umgebung wenn die Umstände es erlauben.
Strafrechtliche Ermittlungen und Verwaltungssanktionen
Der Verantwortliche für das Haus wurde vor Gericht gestellt und es wird gegen ihn ermittelt wegen mutmaßliches Verbrechen gegen Flora und Fauna, aufgrund des Besitzes geschützter Arten. Darüber hinaus wurde eine Sanktion für einen schwerwiegenden Verstoß gegen die geltenden Vorschriften zum Artenschutz und das CITES-Übereinkommen vorgeschlagen. Diese Polizeiaktion verstärkt die Bemühungen der Behörden, Bekämpfung des Handels und des illegalen Besitzes gefährdeter Tiere, insbesondere in Gebieten, in denen die biologische Vielfalt besonders gefährdet ist.
Die spanische Gesetzgebung erkennt die ernsthafte Bedrohung durch den Verlust und den illegalen Handel mit Wildtieren an und im Fall der Mittelmeerschildkröte ist dies in verschiedenen nationalen und internationalen Schutzbestimmungen verankert. So Es wird als gefährdete Art eingestuft in der International Union for Conservation of Nature (IUCN), geschützt durch Artikel 54 des Gesetzes 42/2007 und andere regionale und europäische Bestimmungen.
Bedeutung der Mittelmeerschildkröte und ihr gesetzlicher Schutz
Die Mittelmeerschildkröte (Testudo Hermanni) ist ernsthaften Bedrohungen durch illegalen Handel, Lebensraumzerstörung und Gefangennahme als Haustier ausgesetzt. Regionale und europäische Behörden haben einen Schutzrahmen entwickelt, der die Präsenz der Art in der Spanischer Katalog gefährdeter Arten, der Habitatrichtlinie 92/43 EWG und Anhang II des Berner Übereinkommens. Zudem fallen sie unter das CITES-Übereinkommen (in Anhang II aufgeführt) und die Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Maßnahmen wie die Beschlagnahme dieser Exemplare zielen nicht nur darauf ab, illegales Verhalten zu bestrafen, sondern tragen auch dazu bei, Erholung der Populationen dieser Art und die Erhaltung des balearischen Naturerbes. Die Bürger werden daran erinnert, dass der Besitz oder Handel mit Mittelmeerschildkröten ohne entsprechende Genehmigung stellt ein Verbrechen dar und ein sehr schwerwiegender Verwaltungsverstoß.
Die von SEPRONA auf Mallorca durchgeführten Aktionen sollen als Warnung dienen und die Mitarbeit der Bürger fördern. Diese ist von entscheidender Bedeutung, um Praktiken, die die einheimische Fauna und Artenvielfalt gefährden, rechtzeitig zu erkennen und zu stoppen.